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Fünf Jahre, gerechnet ab einem einzigen Tag
Für eine Badsanierung gilt eine Frist von fünf Jahren für Mängelansprüche. Sie steht in § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB und greift für Arbeiten an einem Bauwerk. Ein Bad fällt darunter, weil Abdichtung, Leitungen, Estrich und Fliesen fest mit dem Gebäude verbunden sind.
| Vertrag und Leistung | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| BGB, Arbeiten an einem Bauwerk (Komplettbad, Badumbau) | 5 Jahre | Abnahme |
| BGB, Arbeit ohne Bauwerksbezug (nur eine Armatur tauschen) | 2 Jahre | Abnahme |
| VOB/B, Bauwerk, wenn wirksam vereinbart | 4 Jahre | Abnahme |
| Gerät, das Sie selbst im Handel gekauft haben | 2 Jahre | Lieferung |
Die Frist hängt am Datum und nicht am Jahresende. Wird am 14. März 2026 abgenommen, läuft sie mit Ablauf des 14. März 2031 aus. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, gilt nach § 634a Absatz 3 BGB die regelmäßige Verjährung. Sie endet nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre und kann deutlich später enden, weil sie an Ihre Kenntnis anknüpft.
§ 634a BGB gegen VOB/B: das eine Jahr Unterschied
Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk, und sie gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart wurde. Nach § 13 Absatz 4 Nummer 1 VOB/B beträgt die Frist für Bauwerke vier Jahre statt fünf. Sie kennt außerdem eine Abnahme, die von selbst eintritt: zwölf Werktage nach der Mitteilung der Fertigstellung oder sechs Werktage nach Beginn der Benutzung.
Gegenüber Privatkunden steht dieses Klauselwerk auf schwachem Grund. Nach § 310 Absatz 1 Satz 3 BGB genießt es hier keinen Sonderstatus, jede Klausel wird einzeln geprüft. Und § 309 Nummer 8 Buchstabe b BGB lässt es nicht zu, die Frist bei Bauwerken durch vorformulierte Bedingungen zu verkürzen. Die überwiegende Auffassung hält die vier Jahre gegenüber Verbrauchern deshalb für unwirksam.
Nur nützt Ihnen das wenig, wenn Sie im vierten Jahr zuerst über die Wirksamkeit einer Klausel streiten müssen. Die VOB/B ist für Verträge zwischen Fachleuten gemacht. Steht in einem Angebot ein Verweis darauf, fragen Sie nach, warum er dort steht.
Die Abnahme: der Tag, an dem die Uhr zu laufen beginnt
Die Abnahme ist nicht der Moment, in dem der letzte Handwerker die Tür zuzieht. Sie ist Ihre Erklärung nach § 640 BGB, dass das Bad im Wesentlichen so gebaut ist wie vereinbart. Vier Dinge geschehen dadurch auf einmal: Die Schlussrechnung wird fällig, die Gefahr geht auf Sie über, die fünf Jahre beginnen, und die Beweislast wechselt die Seite.
Bei uns ist das ein eigener Termin von 45 bis 60 Minuten, im leeren Raum, bei eingeschaltetem Licht und laufendem Wasser. Wir gehen feste Punkte durch: Läuft das Wasser in der Dusche vollständig ab? Klingen Fliesen beim Abklopfen hohl? Sitzen WC-Element und Waschtisch fest? Stimmen die Höhen mit der Planung überein?
Wegen unwesentlicher Punkte dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern, das regelt § 640 Absatz 1 Satz 2 BGB, bei einem wesentlichen Mangel dagegen schon. Reagieren Sie auf die Aufforderung zur Abnahme gar nicht, kann das Bad nach § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen gelten. Verbraucher trifft das nur, wenn der Betrieb sie vorher in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
Was in ein Abnahmeprotokoll gehört
Das Protokoll ist das Blatt aus der Bauzeit, das Sie in fünf Jahren noch brauchen. Ein Satz wie "Bad abgenommen, alles in Ordnung" ist zu wenig.
- Datum der Abnahme und daneben das Datum, an dem die Frist endet.
- Beide Namen, beide Unterschriften, dazu die Bezeichnung der Leistung.
- Jeder offene Punkt einzeln, mit Ort und Termin. Nicht "Kleinigkeiten offen", sondern "Silikonfuge Duschecke rechts, bis 30. April".
- Der Vorbehalt. Wer einen Mangel bei der Abnahme kennt und ihn nicht hineinschreibt, verliert dafür Nacherfüllung, Minderung und Selbstvornahme (§ 640 Absatz 3 BGB). Das gilt auch für die kleinen Dinge, über die man am Tag der Freude hinwegsieht.
- Die Unterlagen: Nachweis der Verbundabdichtung nach DIN 18534, Datenblätter, Pflegehinweise und die Angabe, welches Silikon verwendet wurde. Letzteres brauchen Sie beim ersten Erneuern.
- Fotos der offenen Wand, vor dem Verschließen der Vorwand, mit Maßband im Bild.
Beide Seiten bekommen eine unterschriebene Fassung. Bewahren Sie sie mit der Rechnung fünf Jahre auf; für Rechnungen zu Leistungen an einem Grundstück verlangt § 14b UStG ohnehin zwei Jahre, auch von Privatpersonen.
Mangel oder Verschleiß
Ein Mangel ist eine Abweichung vom vereinbarten Zustand, die bei der Abnahme schon angelegt war, auch wenn sie erst im dritten Jahr sichtbar wird. Verschleiß ist die Abnutzung durch den Gebrauch danach. Die Grenze verläuft an der Ursache, nicht am Kalender.
| Das ist ein Mangel | Das ist Verschleiß oder Wartung |
|---|---|
| Wasser bleibt in der Dusche stehen, das Gefälle stimmt nicht | Kalkränder auf Armatur und Glas |
| Fliesen klingen hohl, sie liegen im Kleberbett nicht voll auf | Silikonfugen werden nach Jahren spröde |
| Die Abdichtung fehlt oder endet vor dem Spritzwasserbereich | Dichtlippen der Duschabtrennung werden hart |
| Ein Anschluss tropft in der Vorwand | Perlator und Dichtringe in der Armatur |
| Fugen reißen wenige Wochen nach der Fertigstellung | Ablaufsieb und Geruchsverschluss setzen sich zu |
| Das WC-Element steht nicht fest, das Becken bewegt sich | Filter und Lager im Lüfter |
| Die Duschtür schleift seit dem ersten Tag | Verfärbte Fuge ohne Substanzverlust |
Dazwischen liegt eine dritte Gruppe: Schäden aus der Nutzung. Schimmel in einem dichten Bad entsteht durch Feuchtigkeit, die nie abgeführt wurde, und dagegen hilft Technik, nicht Recht, siehe Lüftung im Bad. Scheuermittel nehmen Chrom die Oberfläche, säurehaltige Mittel ätzen Naturstein matt. Dafür steht kein Betrieb ein.
Silikonfugen: die Wartungsfuge, über die am häufigsten gestritten wird
Kein Punkt sorgt für mehr Ärger als das Silikon in der Ecke. Die Anschlussfuge zwischen Wand und Boden, um die Wanne und um die Duschtasse ist eine Wartungsfuge nach DIN 52460. Sie ist kein Teil der Abdichtung, sondern eine Bewegungsfuge, und sie wird von Zeit zu Zeit erneuert. In der Dusche hält sie drei bis fünf Jahre, am Waschtisch länger.
Unter die Gewährleistung fällt, wie die Fuge hergestellt wurde: eine Breite von mindestens 5 Millimetern, ein sauberer trockener Untergrund, eine Hinterfüllung mit Rundschnur und Haftung an genau zwei Flanken statt an drei. Bei Naturstein gehört neutralvernetzendes Silikon dazu, weil essigvernetztes den Stein verfärbt. Reißt eine Fuge nach vier Wochen ab, stimmt einer dieser Punkte nicht, und das ist unsere Sache.
Nicht darunter fällt, dass die Fuge im vierten Jahr noch aussieht wie am ersten Tag. Das Erneuern kostet je nach laufenden Metern 150 bis 400 Euro und dauert zwei Stunden, danach bleibt die Dusche 24 Stunden trocken.
Wer was beweisen muss, und was es mit den sechs Monaten auf sich hat
Vor der Abnahme muss der Betrieb beweisen, dass er mangelfrei gearbeitet hat. Danach müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt und aus dieser Arbeit stammt. Das ist der Grund, warum das Datum der Abnahme so viel Gewicht hat.
Die Sechsmonatsregel, die viele im Kopf haben, gehört ins Kaufrecht. Sie steht in § 477 BGB, gilt für gekaufte Waren und wurde zum 1. Januar 2022 auf zwölf Monate verlängert. Für das Thermostat aus dem Handel dreht die Beweislast im ersten Jahr zu Ihren Gunsten. Für die Dusche, die wir gebaut haben, zählt der Tag der Abnahme.
Praktisch heißt das: Fotografieren Sie die offene Wand, bevor sie geschlossen wird, und zeigen Sie Mängel früh an, weil die Ursache mit den Jahren schwerer nachzuweisen ist. Bessert ein Betrieb nach, ohne die Ursache zu bestreiten, liegt darin häufig ein Anerkenntnis nach § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB, und die Frist beginnt für diesen Punkt von vorn.
Wenn ein Mangel auftaucht: die Reihenfolge
Die Reihenfolge ist keine Formsache. Wer sie überspringt, verliert Ansprüche.
- Schriftlich anzeigen. Eine E-Mail genügt. Hinein gehören Datum, genaue Stelle im Bad, kurze Beschreibung und zwei bis drei Fotos.
- Frist zur Nacherfüllung setzen. Zehn bis vierzehn Kalendertage sind üblich, bei austretendem Wasser deutlich weniger. Ein Datum nennen, nicht "unverzüglich".
- Zugang gewähren. Der Betrieb hat ein Recht darauf, den Mangel selbst zu beheben. Wer währenddessen einen anderen beauftragt, bleibt meist auf den Kosten sitzen.
- Erst danach die weiteren Rechte. Selbstvornahme mit Vorschuss nach § 637 BGB, Minderung nach § 638 BGB, Schadensersatz nach den §§ 280 ff. BGB.
- Rechnung noch offen? Dann dürfen Sie nach § 641 Absatz 3 BGB das Doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten zurückhalten. Ihr wirksamstes Mittel, und es endet mit der Schlusszahlung.
Ein verbreiteter Irrtum: Die Mängelanzeige allein hemmt die Verjährung nicht. Das tun erst Verhandlungen (§ 203 BGB), gerichtliche Schritte oder ein selbständiges Beweisverfahren (§ 204 BGB).
Wenn der Betrieb nicht reagiert
Bleiben Anrufe und E-Mails unbeantwortet, hilft nur ein Weg, der Spuren hinterlässt.
- Zweite Frist per Einschreiben, mit der Ankündigung, was danach geschieht.
- Kostenvoranschlag eines zweiten Betriebs. Erst damit steht die Zahl, die Sie als Vorschuss oder als Minderung verlangen.
- Schlichtung. Die Handwerkskammern in Berlin und Potsdam unterhalten Schlichtungsstellen. Das Verfahren ist freiwillig, günstig und oft schneller als ein Schriftwechsel.
- Selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger hält den Zustand fest. Der Vorschuss liegt meist bei 1.500 bis 3.000 Euro, und das Verfahren hemmt die Verjährung.
Rechnen Sie mit Zeit. Zwischen erster Anzeige und Gutachten liegen schnell zwölf Monate, und die fünf Jahre laufen weiter. Wer im vierten Jahr etwas bemerkt, handelt im vierten Jahr und nicht im fünften. Prüfen Sie außerdem Ihre Rechtsschutzversicherung, denn Bauleistungen sind dort häufig ausgenommen.
Wenn der Betrieb insolvent geht
Ihr Anspruch bleibt bestehen, verliert aber seinen Wert. Er wird zur Forderung, die Sie beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden, und die Quoten liegen meist im einstelligen Prozentbereich. Läuft die Baustelle noch, kann der Verwalter die weitere Erfüllung nach § 103 InsO ablehnen. Absichern lässt sich das nur vorher, im Vertrag:
- Sicherheitseinbehalt von fünf Prozent der Schlussrechnung, für die Dauer der Frist, ablösbar durch eine Bürgschaft für Mängelansprüche. Bei einer Schlusssumme von 20.000 Euro sind das 1.000 Euro.
- Zahlung nach Baufortschritt statt Vorkasse. Eine Anzahlung sollte den Wert der bestellten Ware nicht übersteigen.
- Herstellergarantien auf Armaturen, Objekte, Duschabtrennung und Lüfter laufen unabhängig vom Betrieb weiter. Datenblätter und Belege gehören deshalb in denselben Ordner wie das Protokoll.
- Betriebshaftpflicht. Sie zahlt nicht die Nachbesserung am eigenen Werk, wohl aber Folgeschäden, etwa den Wasserschaden in der Wohnung darunter. Bei Insolvenz gibt § 110 VVG dem Geschädigten ein Recht auf abgesonderte Befriedigung.
Eine Garantieurkunde ohne Bürgschaft dahinter ändert daran nichts. Sie ist nur so viel wert wie der Betrieb, der sie ausgestellt hat. Woran Sie vor der Unterschrift erkennen, ob ein Betrieb in fünf Jahren noch erreichbar ist, steht unter Bad günstig sanieren.
Wofür wir nicht geradestehen
Objekte, die Sie selbst im Internet gekauft haben, bauen wir nicht ein. Der Grund liegt genau hier: Für die Montage hafteten wir, für das Produkt der Verkäufer, und im Streitfall säßen Sie zwischen beiden. Halbfertige Baustellen anderer Betriebe übernehmen wir aus demselben Grund nicht. Wechseln Eigenleistung und unsere Gewerke einander ab, lässt sich später nicht trennen, an wessen Arbeit ein Schaden hängt.
Nicht unter die Gewährleistung fallen außerdem Wartungsfugen, die Pflege der Oberflächen und Schäden aus fehlender Lüftung. Und wenn Sie etwas verlangen, das wir für falsch halten, etwa neue Fliesen direkt auf den alten Belag ohne Abdichtung, melden wir schriftlich Bedenken an. Ausgeführt wird es nur mit Ihrer schriftlichen Bestätigung, und für diesen Punkt stehen wir nicht ein.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben
Die Wolfermann GmbH ist ein Meisterbetrieb mit über 40 Jahren Erfahrung im Badbau und gehört zur WRS Gruppe. Der Betrieb sitzt am Stahnsdorfer Damm 26 in Kleinmachnow und ist montags bis freitags von 7 bis 16:30 Uhr unter 030 220 569 70 erreichbar. Bei uns steht das Datum der Abnahme im Protokoll und daneben der Tag, an dem die Frist endet. Damit steht auf einem Blatt, bis wann wir in der Pflicht sind.
Liegt Ihnen ein fremdes Angebot vor, prüfen Sie zwei Punkte: Ist die VOB/B erwähnt, und gibt es einen Sicherheitseinbehalt? Für ein eigenes Angebot vereinbaren wir einen Termin für das Aufmaß, vor Ort bei Ihnen oder per Videocall. Er kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wie die Baustelle abläuft und was der Abnahmetermin umfasst, steht unter Badsanierung Ablauf, die Preisspannen unter Badsanierung Kosten. In der Eigentumswohnung kommt die Frage dazu, wem welches Bauteil gehört, siehe Bad in der Eigentumswohnung.
