Verwaltung, Treppenhaus und Stellplatz
In der Eigentumswohnung gehört zu einer Badsanierung mehr als das Bad selbst. Wir
melden die Arbeiten bei Ihrer Hausverwaltung an und hängen einen kurzen Zettel ins
Treppenhaus, auf dem steht, wann es laut wird und wie lange das dauert. Was wir
anfassen, liegt fast immer im Sondereigentum: Fliesen, Objekte, Vorwand, Elektrik
und die Leitungen ab dem Abzweig. Sobald ein Steig- oder Fallstrang betroffen wäre,
sprechen wir vorher mit der Verwaltung, denn dieser Teil gehört der Gemeinschaft.
Material und Schutt gehen über den Aufzug, wenn einer vorhanden ist. Wir legen Wände
und Boden der Kabine aus, und die üblichen 450 bis 630 Kilogramm Traglast reichen für
Behälter, die wir entsprechend befüllen. Wo es keinen Aufzug gibt, wird getragen, und
im Treppenhaus liegt dann eine Abdeckung, solange gearbeitet wird. Ein Bad dieser Größe
ergibt beim Abbruch etwa 2 bis 4 Kubikmeter, die stückweise nach unten gehen.
Der Container braucht ebenfalls einen Platz. Auf dem eigenen Grundstück im Reihenhaus steht
er neben der Einfahrt, bei einer Wohnanlage brauchen wir dafür eine Fläche der
Gemeinschaft, oder wir arbeiten mit Big Bags, die einzeln abgeholt werden. Steht am Ende
doch die Straße zur Verfügung, greift die Sondernutzungssatzung der Stadt Teltow: Der
Container darf erst stehen, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Das Ordnungsamt möchte den
Antrag mindestens 14 Tage vorher haben, und diese zwei Wochen stehen bei uns im
Terminplan. Das kurze Abladen von Baustoffen neben der Fahrbahn fällt nicht darunter,
solange das Material sofort ins Haus geht; die Satzung zählt das zum Anliegergebrauch. In eine
Tiefgarage kommen wir mit dem Transporter meist nicht, weil dort selten mehr als
2 Meter Durchfahrtshöhe frei sind, also wird vor dem Haus abgeladen. Wir klären diese
Punkte gern vorher mit Ihnen, weil sie darüber entscheiden, wie ruhig die Bauwoche für
alle Beteiligten verläuft.