Alle Beträge auf dieser Seite verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser Text ordnet die Regeln ein und ersetzt keine Steuerberatung.
20 Prozent vom Lohn, höchstens 1.200 Euro
Handwerkerleistungen im selbst genutzten Haushalt bringen eine Steuerermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG. Der Satz beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, der Höchstbetrag 1.200 Euro im Kalenderjahr.
Wichtig ist das Wort Ermäßigung. Der Betrag wird nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld. 1.200 Euro Ermäßigung sind also 1.200 Euro weniger Steuer, unabhängig vom Steuersatz. Die Kehrseite: Wer keine Einkommensteuer zahlt, bekommt auch nichts erstattet. Ein Vortrag in das nächste Jahr ist nicht möglich.
| Vorschrift | Was damit gemeint ist | Satz | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|---|---|
| § 35a Abs. 3 EStG | Handwerkerleistungen: Renovierung, Erhaltung, Modernisierung | 20 % | 1.200 € |
| § 35a Abs. 2 EStG | haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Reinigung nach dem Bau | 20 % | 4.000 € |
| § 35a Abs. 1 EStG | Minijob im Haushalt | 20 % | 510 € |
Der Höchstbetrag gilt je Haushalt, nicht je Person. Ein Ehepaar bekommt ihn also einmal, und zwei Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt ebenfalls nur einmal. Er gilt außerdem für alle Handwerkerrechnungen eines Jahres zusammen: Wer im selben Jahr die Heizung warten und das Bad sanieren lässt, teilt sich denselben Topf.
Die Rechnung entscheidet, nicht die Baustelle
Absetzbar ist ausschließlich der Anteil, der auf Arbeit entfällt. Was in Ihr Bad eingebaut wird, zählt nicht mit.
Zählt mit: Lohn und Gesellenstunden, Anfahrt und Fahrtkosten, Maschinen- und Gerätemiete, Gerüst, Entsorgung des Bauschutts als Nebenleistung zur Arbeit sowie die Umsatzsteuer auf all diese Positionen.
Zählt nicht mit: Fliesen, Wanne, Dusche, WC, Waschtisch, Armaturen, Möbel, Kleber, Abdichtung, Estrich, Rohre — also jedes Material, auch wenn es der Betrieb einkauft und weiterberechnet.
Deshalb muss die Rechnung beides getrennt ausweisen. Eine Zeile mit einer Gesamtsumme reicht nicht; das Finanzamt streicht dann den ganzen Posten und fragt nicht nach. Wir weisen den Lohnanteil bei jeder Rechnung gesondert aus, auch bei jeder Abschlagsrechnung. Fehlt die Trennung auf einer fremden Rechnung, lässt sie sich nachträglich anfordern, und ein seriöser Betrieb stellt sie ohne Diskussion aus.
Eine Beispielrechnung für ein Komplettbad von sieben Quadratmetern:
| Position | Betrag | davon absetzbar |
|---|---|---|
| Abbruch, Entsorgung, Rohinstallation, Estrich, Abdichtung, Fliesen, Montage (Lohnanteil) | 9.200 € | 9.200 € |
| Fliesen, Objekte, Armaturen, Möbel, Material (Materialanteil) | 10.800 € | 0 € |
| Summe | 20.000 € | 9.200 € |
| 20 Prozent davon | 1.840 € | |
| anrechenbar nach Höchstbetrag | 1.200 € |
Der Lohnanteil liegt bei einem Komplettbad meist zwischen 40 und 50 Prozent. Das heißt in der Praxis: Ab rund 13.000 Euro Auftragssumme ist der Höchstbetrag ohnehin erreicht, und jeder weitere Euro Lohn bringt steuerlich nichts mehr. Wer die Spannen für Ihr Vorhaben sucht, findet sie unter Badsanierung Kosten.
Drei Bedingungen, an denen es meistens scheitert
Erstens die Rechnung. Ohne Rechnung kein Abzug. Sie muss auf Ihren Namen laufen und den Lohnanteil getrennt zeigen.
Zweitens die Überweisung. § 35a Absatz 5 EStG verlangt die unbare Zahlung. Bargeld gegen Quittung erkennt das Finanzamt nicht an, und zwar ohne Ausnahme und ohne Kulanz. Das gilt für jede einzelne Teilzahlung. Wer die Schlussrechnung überweist, aber den Abschlag bar gezahlt hat, verliert den Abschlag.
Drittens der eigene Haushalt. Die Leistung muss in einer Wohnung erbracht werden, die Sie selbst bewohnen — ob als Eigentümer oder als Mieter, spielt keine Rolle. Nicht begünstigt sind Neubaumaßnahmen und alles, was Wohnfläche neu schafft. Ein zusätzliches Bad im bisher ungenutzten Dachgeschoss fällt darunter; die Erneuerung eines vorhandenen Bades nicht.
Belege müssen Sie der Steuererklärung nicht mehr beilegen, aber aufbewahren: Das Finanzamt fordert sie im Einzelfall an. Zwei Jahre Aufbewahrung sind die Untergrenze, zehn Jahre die sichere Seite.
Der Jahreswechsel, der aus 1.200 Euro 2.400 Euro macht
Für § 35a gilt das Abflussprinzip aus § 11 EStG: Es zählt das Jahr, in dem Sie gezahlt haben, nicht das Jahr, in dem gearbeitet wurde. Daraus folgt der einzige Hebel, den Sie bei diesem Thema wirklich in der Hand haben.
Läuft die Sanierung über den Jahreswechsel, verteilen Sie die Zahlungen auf beide Jahre. Eine Abschlagsrechnung mit 6.000 Euro Arbeitskosten im Dezember und die Schlussrechnung im Januar ergeben zweimal den vollen Höchstbetrag, also 2.400 Euro statt 1.200 Euro.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der Abschlag muss einer tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen — eine Vorauszahlung ohne Bauleistung wird gestrichen. Und entscheidend ist das Datum der Kontobelastung, nicht das Rechnungsdatum: Wer am 30. Dezember überweist, sollte prüfen, wann das Geld tatsächlich abgeht.
Wann sich ein Baustart im November lohnt und wann nicht, hängt auch an der Bauzeit; die steht unter Badsanierung Dauer.
Zuschuss oder Steuer: beides zusammen geht nicht
Das ist der Punkt, an dem die meisten Planungen schiefgehen, weil er in keinem Förderprospekt steht.
§ 35a Absatz 3 Satz 2 EStG schließt Maßnahmen aus, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert in Anspruch genommen werden. Wer also den KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung abruft oder den KfW-Kredit nutzt, kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich § 35a geltend machen.
| Weg | § 35a daneben möglich? |
|---|---|
| KfW-Zuschuss Barrierereduzierung | nein, für die geförderte Maßnahme |
| KfW-Kredit (zinsverbilligt) | nein, für die geförderte Maßnahme |
| Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI | ja, für den nicht bezuschussten Teil |
| gar keine Förderung | ja, im Rahmen des Höchstbetrags |
Der Zuschuss der Pflegekasse ist keine öffentliche Förderung im Sinne dieser Vorschrift. Er mindert aber Ihre Aufwendungen: Was die Pflegekasse zahlt, haben Sie nicht getragen und können es nicht absetzen. Der Lohnanteil des selbst getragenen Restes bleibt abziehbar.
Die Rechnung dahinter ist schnell gemacht. Der KfW-Zuschuss liegt deutlich über 1.200 Euro, der Steuerweg endet dort. Wer zwischen beidem wählen muss, wählt fast immer den Zuschuss. Welche Töpfe es gibt und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden, steht unter Badumbau Förderung, der Fall ohne Pflegegrad unter Zuschuss ohne Pflegegrad.
Energetische Sanierung nach § 35c: meistens nicht das Bad
§ 35c EStG ist der größere Topf: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt, bis zu 40.000 Euro je Objekt, und anders als bei § 35a zählt hier auch das Material. Eine Badsanierung fällt aber in aller Regel nicht darunter.
Begünstigt sind nur die in der Verordnung aufgezählten energetischen Maßnahmen, also Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftungsanlage, Heizungserneuerung und der Einbau digitaler Systeme zur Betriebsoptimierung. Eine elektrische Fußbodenheizung im Bad gehört nicht dazu. Wird das Bad dagegen im Zuge einer Heizungserneuerung mitgemacht, kann der Heizungsteil unter § 35c fallen und der Rest unter § 35a — für dieselbe Maßnahme schließen beide Vorschriften einander aus. Das Gebäude muss bei Beginn älter als zehn Jahre sein, selbst genutzt werden, und der Betrieb muss die amtliche Bescheinigung ausstellen.
Mieter dürfen das genauso
Der Abzug hängt am selbst bewohnten Haushalt, nicht am Eigentum. Wer als Mieter mit Zustimmung des Vermieters ein Bad erneuern lässt und die Rechnung selbst trägt, macht den Lohnanteil geltend wie jeder Eigentümer.
Der zweite Fall ist häufiger: Der Vermieter saniert und legt Kosten über die Betriebskostenabrechnung um. Dann brauchen Sie von ihm eine Bescheinigung über den in Ihrem Anteil enthaltenen Lohnanteil. Viele Verwaltungen stellen sie auf Nachfrage aus, von selbst kommt sie selten. Was in der Mietwohnung sonst noch zu klären ist — wer zahlt, wer zustimmen muss, was nach dem Auszug passiert — steht unter Badsanierung in der Mietwohnung.
Wer vermietet, rechnet ganz anders
Für vermietete Wohnungen gilt § 35a nicht. Das ist kein Nachteil, im Gegenteil: Der Weg über die Vermietungseinkünfte ist deutlich großzügiger.
Erhaltungsaufwand ist die Erneuerung von etwas Vorhandenem in vergleichbarer Qualität. Ein altes Bad wird durch ein neues ersetzt. Das ist im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten absetzbar, ohne Höchstbetrag und einschließlich Material. Bei größeren Beträgen dürfen Sie den Aufwand nach § 82b EStDV gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, was sich lohnt, wenn die Einkünfte sonst in ein niedriges Jahr fallen.
Herstellungsaufwand ist die wesentliche Verbesserung oder Erweiterung, etwa ein zweites Bad, wo bisher keines war. Das wird über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.
Die Falle sitzt an einer dritten Stelle. Übersteigen Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Umsatzsteuer, macht § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG daraus anschaffungsnahe Herstellungskosten. Dann ist nichts sofort absetzbar, alles wandert in die Abschreibung über Jahrzehnte. Der Anteil des Grund und Bodens zählt bei den 15 Prozent nicht mit, was die Grenze niedriger macht, als viele erwarten: Bei einer Eigentumswohnung für 400.000 Euro, davon 120.000 Euro Bodenanteil, liegt sie nicht bei 60.000, sondern bei rund 42.000 Euro netto. Ein neues Bad und eine neue Küche reißen das zusammen leicht.
Wer kurz nach dem Kauf saniert, lässt das vorher rechnen und verschiebt notfalls einen Teil der Arbeiten in das vierte Jahr. In der vermieteten Eigentumswohnung kommt die Beschlusslage der Gemeinschaft dazu, dazu steht alles unter Bad in der Eigentumswohnung.
Der krankheitsbedingte Umbau und § 33 EStG
Ist der Umbau krankheits- oder behinderungsbedingt zwangsläufig, kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht. Anders als bei § 35a gibt es dort keinen Höchstbetrag, und das Material zählt mit.
Zwei Hürden stehen davor. Die Zwangsläufigkeit wird regelmäßig durch einen Nachweis belegt, der vor dem Umbau vorliegen muss — wer erst baut und danach an den Nachweis denkt, steht meist mit leeren Händen da. Und von den Aufwendungen wird die zumutbare Belastung abgezogen, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet und je nach Fall vierstellig ausfällt. Genau für diesen gekürzten Teil dürfen Sie anschließend § 35a nutzen, sodass beides nebeneinander möglich ist.
Ob der Weg trägt, entscheidet der Einzelfall und gehört deshalb vor Baubeginn zur Steuerberatung — und zwar zusammen mit der Frage nach Zuschüssen, weil die Reihenfolge über beides entscheidet. Was ein barrierefreier Umbau kostet und welche Maße dahinter stehen, lesen Sie unter Barrierefreies Bad.
Was wir dafür tun, und was wir nicht tun
Wir weisen den Lohnanteil auf jeder Rechnung getrennt aus, auf der Schlussrechnung wie auf jedem Abschlag, und schreiben die Positionen so, dass die Zuordnung zu Erhaltung oder Herstellung nachvollziehbar bleibt. Auf Wunsch stellen wir die Abschläge so, dass sie sich sauber auf zwei Kalenderjahre verteilen. Bezahlt wird per Überweisung, Bargeld nehmen wir nicht — auch in Ihrem Interesse, denn damit wäre der Abzug weg.
Was wir nicht tun: Wir beraten nicht steuerlich, rechnen Ihre zumutbare Belastung nicht aus und beurteilen nicht, ob Ihr Fall unter § 33 EStG fällt. Das ist einer Steuerberatung vorbehalten, und wir sagen es lieber vorher, als hinterher für eine falsche Auskunft geradezustehen. Wofür wir dagegen einstehen, steht unter Gewährleistung.
Der Termin, mit dem es anfängt
Die Wolfermann GmbH ist ein Meisterbetrieb mit über 40 Jahren Erfahrung im Badbau und gehört zur WRS Gruppe. Der Betrieb sitzt am Stahnsdorfer Damm 26 in Kleinmachnow. Am Anfang steht ein kostenloses Aufmaß, bei Ihnen zu Hause oder per Videocall, und danach ein Festpreis mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil — also mit genau der Zahl, die Sie für die Steuererklärung brauchen.
Planen Sie über den Jahreswechsel? Dann sagen Sie es beim Aufmaß, dann legen wir die Abschläge passend. Rufen Sie an unter 030 4173 3464, werktags sind wir bis 16:30 Uhr am Apparat. Wie die Baustelle abläuft, steht unter Badsanierung Ablauf; wo sich am Preis wirklich sparen lässt, unter Bad günstig sanieren.
