In den Großsiedlungen bleibt der Steigstrang im Installationsschacht, der Estrich misst vier bis fünf Zentimeter, und gelüftet wird über den Schacht.
In den Großsiedlungen liegt der Steigstrang in einem Installationsschacht hinter der WC-Wand, und dieser Schacht steht fest. Das ist der Grund, warum die Kalkulation hier so verlässlich ist: Wir wissen schon vor Baubeginn, wo alles ankommt. In vielen Häusern sind die Stränge in den letzten Jahrzehnten im Zuge einer Strangsanierung erneuert worden, und dann bleibt im Bad nur der Abzweig zu tun.
Der Boden ist eine Betondecke mit Estrich, meist vier bis fünf Zentimeter stark und oft mit Trittschalldämmung darunter. Für eine bodengleiche Dusche ist das knapp. Der übliche Weg ist deshalb eine extraflache Duschfläche mit waagerechtem Ablauf, die mit sechs bis sieben Zentimetern auskommt, notfalls ergänzt um eine flache Rampe im Bodenbelag. Im Haus in Kladow ist der Aufbau meist stärker und der Spielraum entsprechend größer.
Gelüftet wird in der Siedlung über den Schacht. Hängt Ihr Haus an einer zentralen Anlage, arbeiten wir mit ihr und nicht gegen sie. Im Einfamilienhaus dagegen gibt es ein Fenster, und viele Eigentümer halten das für ausreichend. Sobald aus der Wanne eine großzügige Dusche wird, steigt die Feuchtemenge allerdings deutlich, und ein Fenster reicht im Winter nicht mehr aus. Eine Abluftanlage mit Feuchtesensor löst das leise und unauffällig.
In der Altstadt und in der Wilhelmstadt ist der Bestand kleinteilig und ungleich. Hinter zwei ähnlichen Fassaden können ganz verschiedene Leitungsführungen stecken, teils noch Stahlrohr, teils schon Kunststoff. Dort sagen wir Ihnen erst nach dem Termin im Bad etwas Verbindliches. Für die Wilhelmstadt und die Spandauer Neustadt hat das Bezirksamt am 23. Juni 2020 je eine soziale Erhaltungsverordnung festgesetzt, zusammen rund 24.000 Wohnungen. Wer dort baulich etwas ändert, braucht dafür die Genehmigung des Stadtentwicklungsamts. Nicht genehmigungsfähig ist dort ein zusätzliches WC oder eine zusätzliche Dusche; das steht in den Berliner Genehmigungskriterien vom 7. April 2026.