Die Hufeisensiedlung ist zwischen 1925 und 1930 nach Plänen von Bruno Taut und Martin
Wagner entstanden und steht unter Denkmalschutz. Seit 2008 gehört sie als eine der
Siedlungen der Berliner Moderne zum Welterbe der UNESCO. Beim Ersttermin ist das die erste
Frage, die wir klären, und die Antwort fällt meist entspannter aus als erwartet.
Der Schutz zielt vor allem auf das, was von außen zu sehen ist: Fassade, Farbigkeit,
Fenster, Türen, Dach und Vorgärten. Ihr Bad liegt innen, und eine bodengleiche Dusche,
neue Leitungen, eine Vorwand, Fliesen und eine Elektrik nach heutigem Stand ändern an
der äußeren Erscheinung nichts.
Drei Dinge brauchen dagegen eine Genehmigung, und zwar bevor jemand bohrt. Erstens ein
neuer Auslass für die Abluft in der Außenwand, denn davon bleibt ein sichtbares Gitter.
Zweitens ein anderes Fenster im Bad, auch wenn es nur ein kleines ist. Und drittens
jeder Eingriff in die Struktur des Hauses, etwa eine Wand, die zwischen Bad und WC
weichen soll.
Was in Ihrem Haus im Einzelnen geschützt ist, steht in der Denkmalliste und nicht in
einer Faustregel. Wir stellen die Unterlagen für die Anfrage bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde zusammen; einreichen muss der Eigentümer. Rechnen Sie mit einigen
Wochen und legen Sie diese Zeit vor die Bestellung der Objekte, dann verschiebt sich der
Baubeginn nicht. Für Baudenkmale gibt es außerdem erhöhte Absetzungen nach §§ 7i und 10f
EStG, allerdings nur mit einer Bescheinigung der Denkmalbehörde und nur für die
Arbeiten, die sie anerkennt. Ob Ihr Bad dazugehört, klären Sie mit der Behörde und Ihrer
Steuerberatung, nicht mit uns.