Im Block entscheidet die Verwaltung oder die Genossenschaft über alles, was Strang und
Schacht berührt. In der Villa entscheidet der Eigentümer, sofern sie ein Haus geblieben
ist. Viele dieser Häuser sind in zwei bis vier Wohnungen geteilt, und dann gilt für den
Strang dasselbe wie im Block. Was dabei zu beachten ist, steht unter
Bad in der Eigentumswohnung.
Im Seen-/Prinzenviertel kommt eine dritte Zuständigkeit hinzu. Lichtenberg hat vier
Gebiete mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung, und nur eines davon liegt in
Karlshorst. Dort gilt seit dem 16.
März 1999 eine städtebauliche Erhaltungsverordnung. Sie stellt jeden Rückbau und jede
Änderung baulicher Anlagen unter Genehmigungsvorbehalt; für Nutzungsänderung und Neubau
gilt dasselbe. Versagt werden darf die Genehmigung nur, wenn die bauliche Anlage allein
oder im Zusammenhang mit anderen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild
prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung ist. Das
Gebiet reicht von der Wandlitzstraße im Norden bis zum Traberweg im Süden und wird im
Osten von der Treskowallee, im Westen von Schmiedeberger Weg, Trautenauer Straße,
Ehrlichstraße und Müritzstraße begrenzt. Der Vorbehalt gilt nach dem Wortlaut für jede
Änderung baulicher Anlagen, also auch für eine hinter der Wand. Absagen kann das
Bezirksamt aber nur aus den genannten städtebaulichen Gründen, und daran scheitert ein
neues Bad nicht: fragen ja, Absage nein. Sichtbar nach draußen wird es an einer
einzigen Stelle, der Durchführung für die Abluft, und genau die gehört damit in dieselbe
Vorklärung wie der Strang. Wo ein Badeofen am Schornstein hing, prüfen wir zuerst, ob der
stillgelegte Zug dafür freigegeben wird; das entscheidet der bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger. Wie eine Anlage ausgelegt wird, steht unter
Bad lüften.
Davon unabhängig führt die Denkmalliste Berlin für Karlshorst zehn Ensembles, zwölf
Gesamtanlagen und dreiundvierzig Baudenkmale. Steht Ihre Adresse darunter, entscheidet
die Denkmalbehörde mit, und ihr Vorbehalt kann nach dem Rundschreiben des
Landesdenkmalamts vom 17. November 2016 bis ins Innere reichen. Das klären wir vorab,
weil daran die Reihenfolge von Antrag und Bestellung hängt.