Treppenhaus, Hinterhof und die Halteverbotszone
Im Charlottenburger Altbau entscheidet der Weg ins Haus mit darüber, wie ruhig eine Baustelle verläuft. Einen Aufzug haben die Gründerzeithäuser nur selten, also gehen Wanne, Estrich, Fliesen und Möbel über das Treppenhaus. Stufen, Geländer und Stuck decken wir vor Beginn der Arbeiten ab, und wenn Ihre Wohnung im vierten Stock liegt, rechnen wir diese Wege von vornherein in die Bauzeit ein, statt sie am Ende zu entdecken.
Für den Abbruch brauchen wir außerdem eine Stelle, an der der Schutt gesammelt wird. Gibt die Verwaltung den Hof frei, stehen dort Big Bags, die abgeholt werden, ohne dass jemand die Zufahrt blockiert. Ist das nicht möglich, kommt ein Container an die Straße, und dafür brauchen wir eine Halteverbotszone mit rund zwei Wochen Vorlauf. Die Stellfläche selbst ist zusätzlich eine Sondernutzung, die das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks erlaubt. Das Land Berlin nennt für eine Fläche bis 100 Quadratmeter 80 bis 200 Euro Verwaltungsgebühr, dazu 2,00 bis 7,50 Euro je Quadratmeter und Monat. Für einen vollständigen Antrag gibt die Dienstleistungsdatenbank des Landes bis zu drei Monate Bearbeitungszeit an, weshalb wir früh nach Ihrem Wunschtermin fragen. In den bewirtschafteten Parkzonen rund um Wilmersdorfer Straße und Savignyplatz hängt der Starttermin tatsächlich daran, ob die Fläche rechtzeitig frei ist. Wir kümmern uns um den Antrag und sagen Ihnen, ab wann die Zone gilt.
Im Mietshaus kommt dazu das Übliche. Bevor es laut wird, hängt ein Aushang im Hausflur, gestemmt wird an wenigen Tagen zu Beginn und nicht über die Mittagsruhe, sofern die Hausordnung eine vorsieht. Muss das Wasser im Strang kurz abgestellt werden, stimmen wir das mit Verwaltung und Nachbarn ab, und es geht dabei um Stunden, nicht um Tage. Am Feierabend ist Ihre Wohnung besenrein, und die Wege, über die wir gehen, bleiben abgedeckt, bis wir fertig sind.