Von den vier Erhaltungsgebieten des Bezirks liegen zwei in Lichterfelde, nämlich
Lichterfelde West und Lichterfelde Ost. Für Lichterfelde West gilt seit dem
19. November 1991 eine Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der
städtebaulichen Eigenart. Sie ist im GVBl. Nr. 49 auf den Seiten 255 bis 257
veröffentlicht und stützt sich auf § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des
Baugesetzbuchs. Geschützt wird damit die historisch gewachsene Villenstruktur mit
Einzelhausbebauung, historischem Straßensystem, Schmuckplätzen und Gärten mit altem
Baumbestand.
Für Ihr Bad heißt das: Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
brauchen hier nach § 172 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs eine Genehmigung.
Versagen darf der Bezirk sie in einem Gebiet nach Nummer 1 nur, wenn das Haus das
Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt (§ 172 Absatz 3 Satz 1
BauGB). Ein neues Dachfenster über dem dritten Bad und ein Lüftungsgitter in der
Fassade des innenliegenden zweiten Bades gehören deshalb auf den Antrag, den der
Eigentümer beim Stadtentwicklungsamt stellt, und zwar vor der Bestellung.
Einzelne Adressen stehen zusätzlich in der Denkmalliste. Die Reihenhausanlage in der
Hortensienstraße ist als Gesamtanlage erfasst, mit 28 Hausnummern zwischen 34 und 63.
Die Denkmaldatenbank datiert sie auf 1924 bis 1925 und nennt Otto Rudolf Salvisberg
als Entwerfer und Adolf Sommerfeld als Bauherrn. Dort darf das Erscheinungsbild nach
§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Berliner Denkmalschutzgesetzes nur mit Genehmigung
der zuständigen Denkmalbehörde verändert werden.