Hauptbad, zweites Bad und Gäste-WC in Frohnau erneuern wir nacheinander, sodass im Haus jederzeit eine Dusche in Betrieb ist. Beim ersten Termin sehen wir alle Räume an, auch die, die erst in zwei Jahren an der Reihe sind.
Frohnau wurde ab 1910 als Gartenstadt angelegt: freistehende Häuser auf großen Grundstücken, dazwischen Straßenzüge, die sich um den Ludolfingerplatz und den Zeltinger Platz legen. Gebaut wurde bis weit in die dreißiger Jahre hinein, meist zwei Geschosse plus ausgebautes Dach, und schon damals mit mehr als einem Bad im Haus.
Für Frohnau gilt eine Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart vom 18. April 1997, veröffentlicht am 17. Mai 1997 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Sie deckt nicht den ganzen Ortsteil ab: Das Bezirksamt Reinickendorf zeigt den Geltungsbereich als Kartenausschnitt und im Geoportal, wo sich die eigene Adresse nachschlagen lässt. Innerhalb dieses Bereichs sind Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Was rein innen bleibt, berührt die städtebauliche Eigenart in aller Regel nicht; verbindlich sagt das aber der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz, und wir fragen dort vor dem Angebot an. Ein Abluftgitter in der Fassade oder ein neues Dachfenster über dem Bad unter der Schräge gehört in jedem Fall vorab auf den Tisch.
Zwei Frohnauer Adressbereiche stehen zusätzlich als Gesamtanlage in der Denkmaldatenbank Berlin. Das ist zum einen die Siedlung Frohnau von 1923/24 mit Maximiliankorso 6 und 7 und den geraden Nummern 2 bis 14 der Wahnfriedstraße. Zum anderen die Waldsiedlung Frohnau von 1924 bis 1926 an der Oranienburger Chaussee 45 bis 58, am Bieselheider Weg, am Bundschuhweg und in der Schönfließer Straße. In diesen Straßen tritt zur erhaltungsrechtlichen Prüfung die denkmalrechtliche hinzu, zuständig ist für beide der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz.
Heute sieht das in der Regel so aus: oben das Hauptbad mit zehn bis vierzehn Quadratmetern, darüber oder daneben ein zweites Bad mit sechs bis acht, im Erdgeschoss ein WC neben der Garderobe. Häufig stammen alle drei aus einer gemeinsamen Modernisierung der achtziger oder neunziger Jahre. Damit wird das hier zuerst eine Terminfrage und erst danach eine Fliesenfrage.

