In den Gründerzeithäusern ist die Installation eher gewachsen als geplant. Zuleitungen
liegen auf Putz, in Schlitzen und manchmal beides im selben Raum, weil in achtzig Jahren
mehrere Betriebe daran gearbeitet haben. Beim Öffnen der Wand rechnen wir deshalb mit
mehr Aufwand als im Schachtbau, und so steht es auch im Angebot.
Der Strang selbst bleibt in der Regel liegen. Wir erneuern die Leitungen in Ihrer Wohnung
bis zur Abzweigung und lassen Steigleitung und Fallrohr unberührt, solange sie dicht
sind. Das hat auch einen rechtlichen Grund: Diese Bauteile gehören der
Eigentümergemeinschaft, und was daran geschieht, entscheidet die Gemeinschaft. Wo Ihr
Vorhaben den Strang berührt, halten wir das schriftlich fest, damit Sie ein prüfbares
Papier für die Verwaltung haben, siehe
Bad in der Eigentumswohnung.
Eine zweite Grenze zieht die Lage. Teile von Pankow liegen in sozialen
Erhaltungsgebieten, und dort ist die Änderung einer Wohnung nach § 172 Abs. 1 BauGB
genehmigungspflichtig. Zu genehmigen ist, was das Bad auf den zeitgemäßen
Ausstattungszustand bringt; ein zusätzliches Bad oder WC und eine nicht erforderliche
Grundrissänderung sind es nicht. Maßstab ist die Berliner Verwaltungsvorschrift
Genehmigungskriterien vom 07.04.2026 (Stand September 2026). Ob Ihre Straße dazugehört,
sagt Ihnen das Stadtentwicklungsamt des Bezirks.
Für den Ortsteil Pankow lässt sich eines dieser Gebiete genau benennen. Die
Erhaltungsverordnung „Pankow Zentrum“ datiert vom 29. Februar 2000 und wurde 2013 um das
frühere Sanierungsgebiet Wollankstraße erweitert. Ihre Grenze bilden die Bahnanlagen der Nordbahn,
Wilhelm-Kuhr-Straße, Kreuzstraße, Parkstraße, Pestalozzistraße, Ossietzkystraße, Breite
Straße, Hadlichstraße und die Bahnanlagen der Stettiner Bahn. Durchgeführt wird die
Verordnung vom Bezirksamt Pankow. Insgesamt führt der Bezirk 14 soziale
Erhaltungsgebiete, darunter „Pankow Süd“, „Arnimplatz“ und „Komponistenviertel“.
Beim Strang gibt es eine Ausnahme. Findet sich beim Öffnen noch eine Bleileitung im Trinkwasser, muss
sie heraus. Seit Dezember 2013 gilt ein Grenzwert von 0,010 Milligramm Blei je Liter, und
den kann eine Bleileitung nicht einhalten. In Berlin ist das selten geworden, in
Pankower Altbauten kommt es aber noch vor.
Beim Boden entscheidet die Decke. Über einer Holzbalkendecke zählt das Gewicht mit, und
die Abdichtung muss Bewegung aufnehmen können, ohne zu reißen. Der Aufbau darüber ist oft
dünn, was nach wenig Spielraum klingt. In den meisten Fällen reicht er trotzdem: Ein
flacher Punktablauf kommt mit 65 bis 90 Millimetern Einbauhöhe für den Ablaufkörper aus,
ein Wandablauf mit noch weniger. Erst eine Rinne im Boden mit 90 bis 120 Millimetern wird
eng.
Und schließlich der Schall. Ein Fallrohr aus Guss ist leise, ein nachträglich
eingezogenes Kunststoffrohr ohne Dämmung hört die Nachbarwohnung. Wo wir eine Vorwand neu
bauen, dämmen wir die Leitungen darin, denn die DIN 4109 begrenzt die Geräusche aus
haustechnischen Anlagen in fremden Aufenthaltsräumen auf 30 Dezibel.