Aufzug, Anlieferzeit und der Weg des Schutts
In Mitte entscheidet oft das Haus darüber, wie eine Baustelle läuft, weniger die Wohnung. Deshalb klären wir diese Fragen, lange bevor der erste Bautag ansteht.
Im Hochhaus sind Aufzüge vorhanden, sie gehören aber allen Bewohnern. Für Material und Schutt verkleiden wir die Kabine und stimmen die Nutzung mit der Verwaltung ab, oft mit festen Zeitfenstern außerhalb der Stoßzeiten. Bei drei bis fünf Kubikmetern Bauschutt sind das mehrere Fahrten, die sich gut planen lassen, wenn sie angemeldet sind. Wo Container oder Big Bags stehen dürfen, legt die Verwaltung fest; der Müllplatz des Hauses ist dafür nicht vorgesehen.
Im Neubau mit Tiefgarage gibt es meist eine Hausordnung mit Arbeitszeiten, eine Schließanlage mit Chip und einen zweiten Weg über die Garage, der kürzer ist als der über das Foyer. Zutritt, Schlüssel und Anlieferfenster regeln wir vorab schriftlich mit der Verwaltung, damit niemand vor verschlossener Tür steht.
Im Altbau der Spandauer Vorstadt bestimmen enge Treppenhäuser, Stuck und historische Geländer den Weg. Alles, was berührt werden könnte, decken wir ab, und große Teile liefern wir zerlegt an. Ein Aufzug fehlt in diesen Häusern häufig, und das Tragen ist im Preis enthalten.
Auch die Straße will geplant sein. Das Ordnungsamt Mitte bewirtschaftet montags bis samstags von 9 bis 22 Uhr in diesen Zonen: 1, 2, 3, 15, 20, 21, 34, 35, 38 und 41. In Zone 29 gilt das täglich bis 24 Uhr. Liegt Ihre Straße in einer dieser Zonen, muss die Halteverbotszone für die Anlieferung die bewirtschaftete Zeit mit abdecken, und beantragt wird sie für die Liefertage selbst. Ladezonen sind knapp und selten dort, wo Sie wohnen; um Antrag und Erlaubnis für Wanne, Platten und Objekte kümmern wir uns deshalb rechtzeitig.
Und schließlich die Nachbarn: Ein Aushang im Hausflur nennt Zeitraum und Ansprechpartner, das Wasser wird nur in angekündigten Zeitfenstern abgestellt, und laute Arbeiten legen wir in den Vormittag. Werden Steigleitung oder Fallrohr berührt, stimmen wir das vorher mit der Verwaltung ab; wem in einer Eigentümergemeinschaft was gehört, lesen Sie unter Bad in der Eigentumswohnung.