Marzahn ist ab dem Ende der siebziger Jahre auf freiem Feld entstanden, rings um ein Dorf,
das älter ist als alles andere im Ortsteil. Diese Bauzeit sieht man den Bädern an, und
der Bestand teilt sich im Wesentlichen in drei Ausgangslagen.
Die Sanitärzelle im Elfgeschosser
Der Ortsteil ist von den Zeilen und Punkthäusern der Serie WBS 70 geprägt, mit Aufzug,
Fernwärme und einem Bad, das innen liegt. Drei bis dreieinhalb Quadratmeter, Wanne,
Waschbecken, nebenan häufig ein eigenes WC. Die Abluft geht über einen Sammelschacht, die
Wärme kommt aus einem schmalen Heizkörper an der Schachtwand. In den Serien WBS 70 und P2
wurde das Bad nicht gemauert: Es kam als fertiges Raummodul in den Rohbau, mit eigenen
Wänden, eigener Decke und einer Bodenwanne, in der der Ablauf schon saß. Um diesen Fall geht
es auf dieser Seite vor allem.
Das Bad aus der Sanierung der neunziger Jahre
Ein großer Teil der Häuser ist nach 1990 hergerichtet worden, und in vielen Wohnungen stammt
das Bad aus dieser Zeit. Auf den ersten Blick sieht es ordentlich aus: helle Fliesen, weiße
Objekte, nichts tropft. Zu rechnen ist trotzdem mit einem alten Bad, denn es ist inzwischen
knapp dreißig Jahre alt. Unter den Fliesen liegt eine Abdichtung nach damaligem Stand, und
das Silikon in der Duschecke hat seine Lebensdauer längst hinter sich.
Das Haus in Alt-Marzahn und in den Siedlungsstraßen
Um das alte Angerdorf mit Dorfkirche und Bockwindmühle und an den Rändern des Ortsteils
stehen Einfamilien- und Siedlungshäuser. Hier misst das Bad sechs bis zehn Quadratmeter, hat
ein Fenster und liegt je nach Bauart über einer Holzbalkendecke. Oft kommt ein zweites,
kleineres Bad oder ein Gäste-WC dazu, das man gleich mitplanen sollte, statt es zwei Jahre
später einzeln anzufassen.
Ein zweites Bad braucht hier keine Genehmigung nach dem sozialen Erhaltungsrecht. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung führt 82 soziale Erhaltungsgebiete in elf Bezirken auf;
Marzahn-Hellersdorf ist der einzige Berliner Bezirk ohne ein solches Gebiet. Wo sie gelten,
sind ein zusätzliches Bad, eine zusätzliche Dusche und eine Fußbodenheizung
genehmigungspflichtig und meist nicht genehmigungsfähig. Hier entscheidet darüber allein der
Eigentümer.
Für den Dorfkern selbst gilt Denkmalschutz. Die Denkmaldatenbank Berlin führt ihn als
Ensemble „Dorfkern Alt-Marzahn“. Verzeichnet sind dort einzelne
Grundstücke und keine durchgehenden Hausnummernreihen: Blenheimstraße 65 und 67, am
Rebhuhnweg nur 11, 13, 25, 27, 29 und 33, dazu neunundvierzig Nummern an Alt-Marzahn selbst.
Das Rundschreiben des Landesdenkmalamtes vom 17. November 2016 zieht daraus den Schluss, dass
zunächst alle Bestandteile wie Baudenkmale zu behandeln sind, das Gebäudeinnere eingeschlossen.
Ob das Innere schützenswert ist, klärt das Genehmigungsverfahren; erweist es sich als nicht
schützenswert, sind Änderungen im Einzelfall zu genehmigen. Steht Ihr Grundstück in dieser
Datenbank, fragen wir vor der Planung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde nach und nicht in
der Bauwoche.