Material und Bauschutt gehen meist über das Treppenhaus, das vorher Vlies auf den Stufen,
Kantenschutz an den Ecken und eine abgeklebte Wohnungstür bekommt. Der Schutt wandert von
dort in einen kleinen Absetzcontainer oder in Big Bags.
Viel Arbeit steckt im Weg zum Bad, und der ist in Steglitz von Haus zu Haus anders.
Die vier- und fünfgeschossigen Nachkriegshäuser haben meist keinen Aufzug. Schutt und
Material gehen also über das Treppenhaus. Vorher legen wir Vlies auf die Stufen, schützen
die Ecken und kleben die Wohnungstür ab. In den höheren Häusern der sechziger und
siebziger Jahre gibt es oft einen Aufzug. Für Baustellenverkehr ist er selten freigegeben,
deshalb klären wir das vorher mit der Verwaltung.
Beim Parken kommt es auf die Straße an. Richtung Fichtenberg, Südende oder Lichterfelde
steht der Wagen meist direkt vor dem Haus. Rund um die Schloßstraße und das Rathaus ist
Parkraum knapp und bewirtschaftet, dort melden wir eine Halteverbotszone an. Das Amt
braucht dafür ein bis zwei Wochen Vorlauf und einen Aushang von drei Tagen, beides steht in
unserem Zeitplan.
Bewirtschafteter Parkraum ist dabei die Ausnahme. Das Ordnungsamt nennt für den ganzen
Bezirk Steglitz-Zehlendorf drei Bewirtschaftungszonen, und die liegen hauptsächlich rund um
die Schloßstraße. Wohnen Sie außerhalb davon, geht es allein um die Halteverbotszone für
Container und Anlieferung, nicht zusätzlich um bewirtschaftete Stellplätze vor der Tür.
Wo Platz ist, stellen wir einen kleinen Absetzcontainer. Sonst nehmen wir Big Bags, die
abends verschlossen und gesammelt abgeholt werden. Die Entsorgung steckt im Festpreis, die
Nachweise liegen am Ende bei den Unterlagen.
Im Haus gibt es ebenfalls einiges abzusprechen. Bei einer Eigentümergemeinschaft sagen wir
der Verwaltung, wann gebaut und wann das Wasser abgestellt wird. Ein Zettel im Flur mit
Datum und Uhrzeit spart allen das Klingeln. Den Strang sperren wir nur nach Ankündigung am
Vortag und so kurz wie möglich. Gebohrt und gestemmt wird vormittags, sonst werktags zu den
üblichen Zeiten. Welche Schritte einen Beschluss brauchen, erklärt
Bad in der Eigentumswohnung.
In drei Steglitzer Quartieren ist seit dem 10. Februar 2024 ein zweiter Papierweg dazugekommen.
Das Bezirksamt hat die sozialen Erhaltungsgebiete Feuerbachstraße, Gritznerstraße Nord und
Mittelstraße festgesetzt; veröffentlicht wurden die Verordnungen einen Tag zuvor im Gesetz- und
Verordnungsblatt. Dort ist die Änderung einer Wohnung nach § 173 BauGB genehmigungspflichtig,
zuständig ist der Fachbereich Stadtplanung, und die Eigentumsform spielt dabei keine Rolle. Ob
Ihre Adresse in einem der drei Gebiete liegt, sagt Ihnen das Stadtentwicklungsamt. Für den
Antrag weisen wir jede Position einzeln aus.