Im Wedding saniert häufig der Eigentümer, während der Mieter bleibt. Das verschiebt die Reihenfolge der Planung nach vorn: erst Ankündigung und Termin, dann Bemusterung. Umlagefähig sind jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten abzüglich des Instandhaltungsanteils, wobei die Erhöhung in sechs Jahren drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen darf und zwei Euro, wenn die Miete darunter unter sieben Euro liegt. Für Maßnahmen bis 10.000 Euro je Wohnung erlaubt § 559c BGB, statt einer Einzelaufstellung pauschal 30 Prozent abzuziehen; wer diesen Weg wählt, ist fünf Jahre daran gebunden.
Dazu kommt auf einem Teil der Weddinger Adressen das soziale Erhaltungsrecht. Das Bezirksamt Mitte führt für den Ortsteil Wedding fünf solche Gebiete: Badstraße, Leopoldplatz, Müllerstraße Nord, Seestraße und Sparrplatz. Drei davon beruhen auf Verordnungen vom 3. Mai 2016. Den Sprengelkiez deckt „Sparrplatz" ab, begrenzt von Föhrer Straße, Luxemburger Straße, Müllerstraße, S-Bahnring, Nordufer und Buchstraße. „Seestraße" reicht über Kameruner Straße, Guineastraße, Kongostraße, Müllerstraße, Ostender Straße, Lütticher Straße, Limburger Straße und Amrumer Straße. „Leopoldplatz" liegt zwischen Seestraße, Reinickendorfer Straße, Gerichtstraße, Müllerstraße und Schulstraße; § 1 der Verordnung nennt die Begrenzung vollständig.
In einem solchen Gebiet bedürfen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung, erteilt vom Bezirksamt Mitte. Die Verordnungen nennen den Fall, in dem zu erteilen ist: wenn die Änderung dem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Welches der fünf Gebiete Ihre Adresse trifft und ob überhaupt eines, prüfen wir vor dem Angebot.
Damit das trägt, weisen wir Modernisierung und Instandsetzung in der Rechnung getrennt aus, ebenso den Lohnanteil nach § 35a EStG für die selbstgenutzte Wohnung.